1. Es gelten gesetzliche Gewährleistungsrechte: Kunden haben Anspruch auf gesetzliche Gewährleistungsrechte.
  2. Inspektion und Beschwerden: Kunden sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen. Etwaige Beschwerden sollten uns so schnell wie möglich gemeldet werden. Ein Unterlassen hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden.
  3. Qualität der Ware: Nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers gelten als vereinbart hinsichtlich der Qualität der Ware. Andere Anzeigen, öffentliche Werbemaßnahmen und Herstellerangaben sind nicht verbindlich.
  4. Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist gilt auf Lebenszeit. Innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung kann der Kunde einen Ersatz für fehlerhafte Waren kostenlos erhalten. Nach den ersten 30 Tagen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 GBP erhoben.
  5. Annahme der Lieferung: Wenn der Kunde die Lieferung aus Gründen, die nicht einen schwerwiegenden Mangel betreffen, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, ablehnt, gilt dies als Nichtannahme der Lieferung. Eine Ablehnung der Lieferung aufgrund unbedeutender Mängel ist nicht möglich.
  6. Ausschlüsse: Die Gewährleistung deckt keine Mängel aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Änderungen an Systemkomponenten entgegen der vertraglichen Grundlage, Verwendung unzureichender organisatorischer Mittel, Verwendung in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die nicht den Anforderungen im Lizenzzertifikat entspricht, ungewöhnlicher Verwendung, Betriebsbedingungen oder Eingriffen in das System durch Kunden oder Dritte ab.
  7. Mängelbeseitigung: Im Falle einer fehlerhaften Lieferung kann der Verkäufer wählen, den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung ohne Mängel bereitzustellen. In letzterem Fall muss der Kunde die mangelhafte Ware auf Aufforderung des Verkäufers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurücksenden.

Übertragung von Rechten in einem Softwareliefervertrag
Klausel 4.8 gilt ausschließlich für Verträge zum Kauf von Software gemäß Klausel 2.2. Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde ein nicht exklusives und unbefristetes Nutzungsrecht an den im Vertrag gewährten Waren. Die Waren dürfen nur von einer maximalen Anzahl natürlicher Personen genutzt werden, die den vom Kunden erworbenen Waren entspricht. Die erlaubte Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher und die Nutzung gemäß den Kundenwünschen. Der Kunde hat nicht das Recht, die erworbenen Waren zu vermieten oder Unterlizenzen zu vergeben, sie öffentlich zu reproduzieren, sie über Kabel oder drahtlos zugänglich zu machen oder sie gegen Gebühr oder kostenlos Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat das Recht, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, um deren zukünftige Verwendung sicherzustellen.